Was ist ein Geopark?

Geoparks stellen eine besondere Kategorie von Gebieten dar, die international immer beliebter werden, wenn es darum geht, die Geodiversität und das geologische Erbe zu schützen und zu verbessern.

Das UNESCO-Übereinkommen

Bereits das UNESCO-Übereinkommen von 1972 über den Schutz des Weltkultur- und Naturerbes, Art. 2, welcher der Definition des „Naturerbes" gewidmet ist, erwähnt „Naturdenkmäler, die aus physischen Formationen oder Gruppen solcher Formationen, geologischen und physiografischen Formationen bestehen“.

In den folgenden Jahrzehnten sehen mehrere internationale Schutzprogramme, Dokumente und Richtlinien (die 1994 von der Weltnaturschutzunion, dem UNESCO Man and Biosphere - MAB Programm und vielen anderen) Maßnahmen zum Schutz von Gebieten vor, die auch geologisch relevante Stätten darstellen.

Das GEOPARKS-Programm

Nach dem Beginn des GEOPARKS-Programms der UNESCO 1998 wurden die ersten Geoparks in Europa im Jahr 2000 errichtet. Vier Schutzgebiete aus vier verschiedenen Ländern bilden das Europäische Geoparknetzwerk (EGN, European Geoparks Network): der Versteinerte Wald auf der Insel Lesbos in Griechenland, das Geologische Reservat Haute-Provence in Frankreich, der Geopark Vulkaneifel in Deutschland und der Kulturpark Maestrazgo in Spanien.

Aus der Zusammenarbeit dieser vier Geoparks sind zahlreiche Initiativen hervorgegangen: von der Förderung des Geotourismus bis zur Umwelterziehung im geologischen Bereich, von der Ausbildung bis zur wissenschaftlichen Forschung.

Das Europäische Netzwerk umfasst derzeit 69 Geoparks in 23 Ländern.

Schließlich wurde 2004 das Globale Netzwerk der Geoparks (Global Geoparks Network (GGN)) unter der Schirmherrschaft der UNESCO ins Leben gerufen.

Rechtvorschriften in Italien

Die italienischen Rechtsvorschriften definieren nicht, was ein Geopark ist: Auf nationaler Ebene wird daher auf die Angaben des Europäischen Netzes der Geoparks verwiesen.
2016 hat die Autonome Region Friaul-Julisch Venetien das Regionalgesetz Nr. 16 erlassen, das „Bestimmungen zum Schutz und zur Verbesserung der Geodiversität, des geologischen und speläologischen Erbes und der Karstgebiete“ enthält, die u. a. folgende Ziele verfolgen:

- erkennt das öffentliche Interesse an dem Schutz und der Aufwertung des geologischen und speläologischen Erbes der Region an

Erstellung und Aktualisierung des regionalen Katasters der regionalen Geostandorte und Geoparks

fördert die Verbreitung und öffentliche Nutzung im Einklang mit der Erhaltung des Guts und der didaktischen und touristischen Nutzung von geologischen und speläologischen Sehenswürdigkeiten (Höhlen)

Rechtsvorschriften in Österreich

In Österreich wurden die Empfehlungen der EU noch nicht in ein Gesetz zur Definition der Geoparks umgesetzt; dennoch sind bereits drei Geoparks, die wenigstens zum Teil auf Österreichischem Staatsgebiet liegen, Teil des europäischen Netzes der Geoparks.

Dazu zählt auch der Geopark Karnische Alpen, genauer die österreichische Seite des Grenzüberschreitenden Parks der karnischen Alpen und bereits von der Unesco anerkannter Geopark.

Da eine spezielle Gesetzesvorschrift zum Thema des geologischen Erbes fehlt, bezieht man sich auch in Österreich, vor allem Schutzgebiete betreffend, (Natur 2000, Landschaftsschutz, Naturdenkmäler etc.) auf die europäische Vorschrift.

MATERIALIEN DOWNLOAD

UNESCO VEREINBARUNG
Siehe

SATZUNG UNESCO
Siehe

RECHTFORSCHRIFTUNG REGION FVG
L.R. n. 15 del 14/10/2016

EUROPEAN GEOPARKS
www.europeangeoparks.org

ISPRA AMBIENTE
www.isprambiente.gov.it